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   BSG, 20.02.2012 - B 1 KR 18/11 BH   

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BSG, 20.02.2012 - B 1 KR 18/11 BH (https://dejure.org/2012,2281)
BSG, Entscheidung vom 20.02.2012 - B 1 KR 18/11 BH (https://dejure.org/2012,2281)
BSG, Entscheidung vom 20. Februar 2012 - B 1 KR 18/11 BH (https://dejure.org/2012,2281)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Gotha - S 3 KR 438/95
  • LSG Thüringen - L 6 KR 54/08
  • BSG, 20.02.2012 - B 1 KR 18/11 BH
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 10/97 R

    Künstlersozialversicherung - kunstgeschichtlicher Unterricht - Einrichtung der

    Auszug aus BSG, 20.02.2012 - B 1 KR 18/11 BH
    Das LSG verneinte den Anspruch, ua, weil die verwendete Legierung "aufwändiger als notwendig" gewesen sei und höhere Kosten verursacht habe als Kronen aus Nichtedelmetall (Urteil vom 28.2.2002 - L 3 KR 10/97).

    3 Am 28.6.2004 beantragte der Kläger sodann beim LSG die Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens zum Aktenzeichen L 3 KR 10/97, weil sein Kostenerstattungsanspruch durch den Vergleich im Verfahren L 6 KR 70/04 ZVW bestätigt worden sei.

    Das LSG hat ausgeführt, dass er keinen Nichtigkeitsgrund dargelegt habe und die Voraussetzungen einer Restitutionsklage ebenfalls nicht vorlägen; das angegriffene Urteil L 3 KR 10/97 stütze sich nicht im Sinne von § 580 Nr. 6 ZPO auf die aufgehobene Entscheidung in der Sache L 3 KR 311/97, vielmehr habe es sich nur um einen Parallelfall gehandelt; der außergerichtliche Vergleich sei unerheblich (Urteil vom 19.7.2005 - L 6 KR 516/04 WA).

  • BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH

    Prozesskostenhilfe bei Nichtzulassungsbeschwerden

    Auszug aus BSG, 20.02.2012 - B 1 KR 18/11 BH
    Vielmehr ist PKH nach der ständigen Rechtsprechung des BSG auch dann zu versagen, wenn klar auf der Hand liegt, dass der Antragsteller letztlich nicht dasjenige erreichen kann, was er mit dem Prozess in der Hauptsache anstrebt; denn PKH soll es einem Bedürftigen nicht ermöglichen, Verfahren durchzuführen, welche im Ergebnis nicht zu seinen Gunsten ausgehen können, die also ein verständiger Rechtsuchender nicht auf eigene Kosten führen würde (vgl zB BSG Beschluss vom 20.7.2005 - B 1 KR 2/05 BH; BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 4 mwN).

    Selbst wenn bei besonders schweren Verfahrensfehlern grundsätzlich PKH nicht mangels Erfolgsaussicht in der Hauptsache zu versagen ist, gilt dies jedenfalls nicht, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung in der Hauptsache offensichtlich haltlos ist, etwa mehrmals erfolglos zum Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gemacht wurde (BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 6 mwN).

  • BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 5/03 R

    Krankenversicherung der Arbeitslosen - Arbeitsunfähigkeit - Einschränkung des

    Auszug aus BSG, 20.02.2012 - B 1 KR 18/11 BH
    Nach Teilstattgabe durch das SG und Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Klägers (LSG-Urteil vom 28.2.2002 - L 3 KR 311/97) kam es zu einer auf einem Verfahrensfehler beruhenden Zurückverweisung durch das BSG (Beschluss vom 16.12.2003 - B 1 KR 5/03 B).
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus BSG, 20.02.2012 - B 1 KR 18/11 BH
    Die Auslegung, dass es im Rahmen des § 114 ZPO auf den voraussichtlichen Erfolg in der Sache selbst und nicht auf den isolierten Erfolg des eingelegten Rechtsmittels ankommt, überschreitet nicht die durch das Verfassungsrecht gezogenen Grenzen (BVerfG Beschluss vom 7.5.1997 - 1 BvR 296/94 = NJW 1997, 2745 f unter II 1 Buchst b).
  • BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 30/02 R

    Krankenversicherung - 58-jähriger Arbeitsloser - Anspruch auf Krankengeld auch

    Auszug aus BSG, 20.02.2012 - B 1 KR 18/11 BH
    Das BSG verwarf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im LSG-Urteil (Beschluss vom 17.10.2003 - B 1 KR 30/02 B).
  • BSG, 24.07.2006 - B 1 KR 6/06 BH

    Änderung einer unanfechtbaren Entscheidung

    Auszug aus BSG, 20.02.2012 - B 1 KR 18/11 BH
    Die Gegenvorstellung war erfolglos (BSG Beschluss vom 24.7.2006 - B 1 KR 6/06 BH).
  • BSG, 13.12.2005 - B 1 KR 2/05 R

    Wegfall des Sterbegeldes in der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 20.02.2012 - B 1 KR 18/11 BH
    Vielmehr ist PKH nach der ständigen Rechtsprechung des BSG auch dann zu versagen, wenn klar auf der Hand liegt, dass der Antragsteller letztlich nicht dasjenige erreichen kann, was er mit dem Prozess in der Hauptsache anstrebt; denn PKH soll es einem Bedürftigen nicht ermöglichen, Verfahren durchzuführen, welche im Ergebnis nicht zu seinen Gunsten ausgehen können, die also ein verständiger Rechtsuchender nicht auf eigene Kosten führen würde (vgl zB BSG Beschluss vom 20.7.2005 - B 1 KR 2/05 BH; BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 4 mwN).
  • LSG Thüringen, 19.07.2005 - L 6 KR 516/04

    Statthaftigkeit einer Klage auf Wiederaufnahme eines Verfahrens

    Auszug aus BSG, 20.02.2012 - B 1 KR 18/11 BH
    Das LSG hat ausgeführt, dass er keinen Nichtigkeitsgrund dargelegt habe und die Voraussetzungen einer Restitutionsklage ebenfalls nicht vorlägen; das angegriffene Urteil L 3 KR 10/97 stütze sich nicht im Sinne von § 580 Nr. 6 ZPO auf die aufgehobene Entscheidung in der Sache L 3 KR 311/97, vielmehr habe es sich nur um einen Parallelfall gehandelt; der außergerichtliche Vergleich sei unerheblich (Urteil vom 19.7.2005 - L 6 KR 516/04 WA).
  • BSG, 10.10.2012 - B 1 KR 7/12 BH
    5 Denn auch für den Fall der pflichtwidrig unterlassenen Aufklärung des behaupteten Nichtigkeits- grundes der fehlenden Prozessfähigkeit (vgl § 179 Abs. 1 SGG iVm § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO; BSG Beschluss vom 20.2.2012 - B 1 KR 18/11 BH; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 179 RdNr 4 mwN) oder der fehlenden Postulationsfähigkeit des Bevollmächtigten (hierzu BAGE 66, 140; BFH Beschluss vom 7.8.2002 - VII S 27/02) bestehen keinerlei Anhaltspunkte, dass sich nach Zulassung der Revision ein für die Klägerin günstigeres Ergebnis in der Sache ergeben könnte.
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